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crossware mail Signature™ O365 Lizenzvereinbarung

Crossware Mail Signature™ O365 Lizenzvereinbarung - (Version 2.9 MAI 2018)

Diese Lizenz gilt für Crossware Mail Signature™ für Microsoft Office 365® oder Microsoft Exchange On-Line®.

Das "Crossware Mail Signature O365 Service Level and Support Agreement″ ("Crossware Mail Signature O365 SLSA" oder "CMS O365 SLSA") finden Sie unter folgendem Link: www.crossware.co.nz/cms-o365-slsagreement

1. Ihre Zustimmung zu dieser Lizenz


1.1 Die in diesen Bedingungen enthaltene Lizenz gilt nur für Crossware Mail Signature für Microsoft Office 365® oder Microsoft Exchange On-Line® einschließlich aller Updates und Upgrades und aller zugehörigen verteilbaren Dateien, Daten und Materialien ("Crossware Mail Signature"). Sie sollten die folgenden Bestimmungen und Bedingungen sorgfältig lesen, bevor Sie den Crossware Mail Signature Service ("Service") nutzen. Durch die Registrierung für den Dienst und den Zugriff auf die Website erklären Sie, dass Sie diese Bedingungen einschließlich des Anhangs und der Anlage ("Bedingungen") gelesen, verstanden und akzeptiert haben und an sie gebunden sind.

1.2 Diese Bedingungen stellen zusammen mit dem Bereitstellungsformular die gesamte Vereinbarung dar und haben Vorrang vor allen früheren Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, sind Änderungen nur wirksam, wenn sie sowohl von Crossware als auch von Ihnen unterzeichnet werden.

1.3 Wir können diese Bedingungen oder die damit verbundenen Gebühren jederzeit ändern, und alle Änderungen treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem sie auf der Website veröffentlicht oder Ihnen anderweitig mitgeteilt werden.

1.4 Crossware Mail Signature arbeitet in Verbindung mit entsprechenden Versionen von Microsoft Office 365® oder Microsoft Exchange On-Line®. Die Nutzung von Microsoft Office 365® oder Microsoft Exchange On-Line® ist nicht in dieser Lizenz enthalten. Für die Nutzung von Microsoft Office 365® oder Microsoft Exchange On-Line® müssen Sie gesondert ein Abonnement abschließen und über ausreichende Lizenzen verfügen. Crossware ist nicht verantwortlich für die Bereitstellung, Lizenzierung oder Funktionalität von Microsoft Office 365® oder Microsoft Exchange On-Line®.

1.5 Bitte lesen Sie die nachstehenden Lizenzbedingungen. Wenn Sie nicht mit allen Bedingungen dieser Lizenz einverstanden sind, dürfen Sie sich nicht für den Dienst registrieren oder ihn nutzen.

2. Umfang der Lizenz


2.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen wird Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff auf die Website und die Nutzung des Dienstes ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke während der Abonnementlaufzeit, für die Sie eine Lizenz erworben haben, gewährt.

2.2 Sie dürfen den Dienst nicht zum Nutzen eines Dritten verwenden.

2.3 Sie dürfen die Anzahl der autorisierten Nutzer, für die Sie ein Abonnement abgeschlossen und bezahlt haben, nicht überschreiten. Wenn Sie weitere Nutzer hinzufügen möchten, müssen Sie eine Änderung Ihrer Lizenz beantragen und die entsprechenden Gebühren entrichten.

3. Bewertung oder Probezeit


3.1 Wenn Sie den Dienst zu Testzwecken oder zur Evaluierung angefordert und sich dafür angemeldet haben, gelten ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Bedingungen folgende Bedingungen:

(a) Ihr Zugriff auf die Website und die Nutzung des Dienstes ist auf die Nutzung zu Demonstrations-, Test- oder Bewertungszwecken beschränkt; und

(b) die Prüfung ist nicht für die Produktion bestimmt, und

(c) die Crossware Mail Signature O365 SLSA gilt nicht für einen Versuch; und

(d) der Testzeitraum endet automatisch 30 Tage nach dem Datum, an dem Sie zum ersten Mal auf die Website zugegriffen und diese Bedingungen akzeptiert haben, oder zu einem späteren, zwischen den Parteien vereinbarten Zeitpunkt oder Sie haben sich für die Nutzung des Dienstes auf Testbasis registriert, je nachdem, was früher eintritt.

3.2 Wenn Sie diesen Service nach dem Testzeitraum nutzen möchten, müssen Sie von Crossware ein Abonnement unter einer Lizenz zu diesen Bedingungen erwerben, um den Service zu nutzen, und die entsprechenden Gebühren zahlen. Bitte wenden Sie sich an sales@crossware.co.nz, um Informationen zur Lizenzierung und zu Bestelloptionen zu erhalten. Die Nutzung des Dienstes oder der Zugriff auf die Website nach Ablauf des Testzeitraums ohne den Erwerb eines solchen Abonnements (und einer gültigen Lizenz) von Crossware ist verboten und stellt einen Verstoß gegen internationale Urheberrechtsgesetze dar.

4. Lizenzgebühr


Um den Service nutzen zu können, müssen Sie alle anfallenden Gebühren einschließlich aller anfallenden Steuern und Abgaben bezahlt haben. Wenn Sie diese Gebühren nicht bezahlen, kann Crossware den Zugriff auf den gesamten oder einen Teil des Service aussetzen, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist, und/oder Ihre Registrierung löschen und Ihren Zugriff auf die Website und Ihre Nutzung des Service beenden.

5. Ihre Verpflichtungen


5.1 Crossware Mail Signature wird auf der Website als Software as a Service betrieben. Sie wird ausschließlich unter den Bedingungen dieser Bestimmungen lizenziert. Alle Rechte jeglicher Art an Crossware Mail Signature, die nicht ausdrücklich in dieser Lizenz gewährt werden, sind vollständig und ausschließlich Crossware vorbehalten.

5.2 Sie verpflichten sich, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Organisation zu machen und uns jede Änderung Ihrer Registrierungsdaten mitzuteilen. Sie bestätigen, dass Sie befugt sind, die Website zu nutzen.

5.3 Ihre Informationen sind Ihr Eigentum. Sie lizenzieren diese Informationen an uns, damit wir Ihnen den Dienst zur Verfügung stellen können. Die Informationen werden nur zum Zweck der Bereitstellung des Dienstes und zu Abrechnungszwecken verwendet. Sie verpflichten sich, dass die uns zur Verfügung gestellten oder auf die Website hochgeladenen Informationen nicht die Rechte am geistigen Eigentum anderer Personen verletzen und auch sonst nicht illegal, betrügerisch oder verleumderisch sind.

5.5 Obwohl wir uns nach besten Kräften bemühen, den Verlust Ihrer Informationen zu verhindern, einschließlich der Sicherung unserer eigenen Daten, die die Informationen im Original oder in abgeänderter Form enthalten können, können wir nicht garantieren, dass Ihre Informationen nicht verloren gehen. Sie müssen Sicherungskopien Ihrer Informationen aufbewahren.

5.6 Sie sind für jeden autorisierten und nicht autorisierten Zugriff auf die Website und die Nutzung des Dienstes verantwortlich.

5.7 Sie sorgen dafür, dass jeder autorisierte Nutzer diese Bedingungen in Bezug auf den Zugang zur Website und die Nutzung des Dienstes einhält, und Sie sind für jeden Verstoß gegen diese Bedingungen durch einen autorisierten Nutzer verantwortlich.

5.8 Sie bewahren und pflegen:

(a) ein gültiges Abonnement für Microsoft Office 365® oder Microsoft Exchange On-Line® für die Anzahl der Benutzer, die Sie für die autorisierten Benutzer abonniert haben;

(b) Netzwerk, Einrichtungen und Geräte und Systeme, die den Mindestspezifikationen entsprechen, die von Microsoft in Bezug auf seine Office 365-Umgebung und von Crossware in Bezug auf seinen Dienst festgelegt wurden; und

(c) einen ständigen Netzanschluss und eine ständige Internetverbindung.

5.9 Sie gewähren Crossware den Zugang zu Ihrem Microsoft Office 365®- oder Microsoft Exchange On-Line®-Dienst über sichere Protokolle und Authentifizierung, damit Crossware Ihnen den Dienst zur Verfügung stellen kann.

5.10 Sie sind verantwortlich für die Richtigkeit Ihrer Informationen und für den Inhalt der E-Mail-Signaturen, einschließlich der Haftungsausschlüsse und anderer rechtlicher Informationen, die als Teil des Dienstes an alle ausgehenden E-Mails in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes, in dem Sie tätig sind, angefügt werden müssen.

5.11 Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie allein für die Nutzung Ihrer Benutzer-ID verantwortlich sind, dass Sie Ihr Passwort ändern werden, wenn wir Sie dazu auffordern, und dass Sie sich keinen unbefugten Zugang zur Website verschaffen oder versuchen werden, sich diesen zu verschaffen.

5.12 Sie sind für die Zugriffsrechte der autorisierten Benutzer verantwortlich und müssen sicherstellen, dass die Benutzer-IDs aller autorisierten Benutzer sicher und vertraulich behandelt werden.

5.13 Sie können Administrationsrechte für die Website festlegen, autorisierte Benutzer hinzufügen, ändern und löschen und die Rechte und Berechtigungen aller autorisierten Benutzer, die die Website nutzen, kontrollieren.

5.14 Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein unbefugter Zugriff auf die Website stattgefunden hat oder wenn Ihre Benutzerkennung einem Dritten offengelegt wurde.

5.15 Sie stellen sicher, dass die Anzahl der autorisierten Benutzer die Anzahl der Benutzer oder Postfächer, für die Sie die entsprechenden Gebühren bezahlt haben, nicht übersteigt. Sie ermächtigen uns, die Anzahl der Nutzer oder Postfächer, die mit dem Dienst verbunden sind, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, und zahlen die zusätzlichen Gebühren für alle bei einer solchen Überprüfung festgestellten überzähligen Nutzer oder Postfächer.

6. Beschränkungen der Nutzung


6.1 Als Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes und den Zugriff auf die Website dürfen Sie nicht

(a) zu versuchen, die Sicherheit oder Integrität der Computersysteme oder Netzwerke von Crossware oder, wenn der Dienst von einem Dritten gehostet wird, die Computersysteme und Netzwerke dieses Dritten zu untergraben;

(b) den Dienst in einer Weise zu nutzen oder zu missbrauchen, die die Funktionalität des Dienstes oder der Website oder anderer Systeme, die zur Bereitstellung des Dienstes verwendet werden, beeinträchtigt oder die Fähigkeit anderer Nutzer, den Dienst oder die Website zu nutzen, beeinträchtigt;

(c) zu versuchen, sich unbefugten Zugang zu anderen Materialien als denjenigen zu verschaffen, für die Sie eine ausdrückliche Zugangsberechtigung erhalten haben, oder zu dem Computersystem, auf dem der Dienst gehostet wird;

(d) Dateien zu übertragen, einzugeben oder auf die Website hochzuladen, die die Computergeräte oder Software anderer Personen beschädigen können, Inhalte, die obszön, beleidigend, verstörend oder verleumderisch sind, oder Material oder Informationen, die die Rechte am geistigen Eigentum anderer Personen verletzen oder anderweitig nicht allen geltenden Gesetzen entsprechen; und

(e) zu versuchen, Computerprogramme oder Software, die für die Bereitstellung des Dienstes oder den Betrieb der Website verwendet werden, zu ändern, zu kopieren, anzupassen, zu reproduzieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, es sei denn, dies ist für den normalen Betrieb der beiden Dienste unbedingt erforderlich.

6.2 Wir behalten uns das Recht vor,:

(a) die Datenmenge der an uns übermittelten und/oder auf die Website hochgeladenen Informationen zu beschränken, einschließlich der Anzahl der von Endbenutzern innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden gesendeten ausgehenden E-Mails und der Verbindungszeiten zur und von der Website;

(b) die Website zu modifizieren und die URL-Adresse des Servers oder des Dienstes von Crossware zu ändern.

7. Service Levels


7.1 Crossware stellt ein Serviceniveau zur Verfügung, das dem Crossware Mail Signature O365 Service Level and Support Agreement (CMS O365 SLSA) entspricht, das unter www.crossware.co.nz/cms-o365-slsagreement/ verfügbar ist.

7.2 Obwohl wir uns nach besten Kräften bemühen, den Dienst in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CMS O365 SLSA bereitzustellen, können wir nicht garantieren oder gewährleisten, dass die Nutzung des Dienstes oder der Zugriff auf die Website ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgen wird. Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf bei Nichteinhaltung der geforderten Service-Levels ist die Bereitstellung von Service-Gutschriften, wie in der CMS O365 SLSA dargelegt.

7.3 Wenn ein Ausfall eines Systems oder einer Einrichtung von Crossware die Fähigkeit von Crossware beeinträchtigt, die Services in Übereinstimmung mit den Service Levels zu erbringen, wird Crossware Sie so schnell wie möglich darüber informieren.

7.4 Vorbehaltlich der Einhaltung von Klausel 7.1 kann Crossware seine Systeme, Einrichtungen und deren Spezifikationen nach eigenem Ermessen ändern.

7.5 Crossware ist nicht verantwortlich für die Nichteinhaltung der CMS O365 SLSA, wenn diese Nichteinhaltung durch Faktoren verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von Crossware liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Telekommunikationsausfälle oder -störungen, defekte Geräte, die von Ihnen verwendet werden, oder ein Versäumnis Ihrerseits bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen.

8. Unterstützungsdienste


Crossware stellt die Support-Services gemäß dem Crossware Mail Signature O365 Service Level and Support Agreement (CMS O365 SLSA) bereit, das unter www.crossware.co.nz/cms-o365-slsagreement verfügbar ist.

9. Rechte an geistigem Eigentum


Alle geistigen Eigentumsrechte an dem Service und der Website, einschließlich der gesamten Software und Dokumentation im Zusammenhang mit der Website und allen nachfolgenden Änderungen und Verbesserungen, sind Eigentum von Crossware.

10. Vertraulichkeit


10.1 Jede Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen und muss sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter und Unterauftragnehmer diese Verpflichtung einhalten.

10.2 Eine Partei verstößt nicht gegen diese Bestimmung, wenn sie rechtlich gezwungen ist, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, oder wenn diese Informationen auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich geworden sind.

10.3 Dieser Abschnitt gilt auch nach Beendigung dieser Bedingungen.

11. Schutz der Daten


11.1 Die Parteien werden ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß dem Anhang zum Datenschutz (DPA) einhalten.

12. Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen


12.1 Sie erkennen an, dass die Nutzung des Dienstes und der Zugang zur Website sowie alle damit verbundenen Funktionen, die über die Website verfügbar sind, bereitgestellt werden:

(a) wie besehen" und wie verfügbar",

(b) auf Ihr alleiniges Risiko und

(c) ohne Zusicherungen oder Garantien jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, und alle Garantien, ob ausdrücklich oder stillschweigend, sind ausgeschlossen, einschließlich der stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck.

12.2 Soweit gesetzlich zulässig, haften Crossware, die mit uns verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften sowie deren leitende Angestellte, Mitarbeiter, Berater, Partner, Vertreter oder Lieferanten unter keinen Umständen (einschließlich Fahrlässigkeit) für irgendwelche Schäden:

(a) Art der Schäden, die sich ergeben aus:
- einer Ihrer Informationen,
- Ihrem Vertrauen in die Website oder
- der Nutzung oder dem Zugriff auf die Website oder der Unfähigkeit, die Website zu nutzen oder auf sie zuzugreifen, oder
- dem Verlust von Daten oder Informationen;

(b) Indirekte Schäden (einschließlich Strafschadensersatz), Verluste (einschließlich Nutzungs-, Daten-, Gewinn-, Geschäfts- oder anderer wirtschaftlicher Verluste) oder Kosten (einschließlich Rechts- und Anwalts-/Klientenkosten), die von uns oder ihnen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen verursacht oder mitverursacht wurden.

12.3 Sie garantieren, dass Sie diese Website oder den Service für geschäftliche Zwecke nutzen, und erkennen an, dass alle verbraucherbezogenen Garantien, Bedingungen oder Gewährleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetze oder allgemeines Recht, hiermit ausdrücklich ausgeschlossen werden.

12.4 Wenn sich Crossware oder eine andere Partei, auf die in dieser Klausel 12 Bezug genommen wird, aus irgendeinem Grund aufgrund zwingender Gesetze in anderen Rechtsordnungen nicht auf die Haftungsausschlüsse oder den Haftungsausschluss in dieser Klausel berufen kann, dann liegt die einzige und ausschließliche Abhilfe für die Verletzung einer stillschweigenden Garantie oder Bedingung im alleinigen Ermessen von Crossware:

(a) Wiederaufnahme der Versorgung des Dienstes,

(b) Rückerstattung von 10 % des Gesamtbetrags, den Crossware in den 12 Monaten vor dem Monat, in dem die Haftung entsteht, für die Gebühren für den Service erhalten hat; oder

(c) Beendigung Ihrer Registrierung und/oder dieser Bedingungen.

12.5 Unsere Gesamthaftung gegenüber Ihnen oder anderen Nutzern des Dienstes oder der Website in Bezug auf einen Vorfall oder eine Reihe von zusammenhängenden Vorfällen für Schäden, Verluste und Klagegründe (unabhängig davon, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung, einschließlich Fahrlässigkeit, nach dem Gesetz oder anderweitig) übersteigt nicht den Gesamtbetrag der von Ihnen in den 12 Monaten vor dem Monat, in dem die Haftung entsteht, tatsächlich an uns gezahlten Gebühren.

13. Höhere Gewalt


Crossware haftet Ihnen gegenüber im Rahmen dieser Bedingungen nicht, wenn es durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen oder an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert wird oder sich diese verzögert, vorausgesetzt, dass Sie so bald wie möglich über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informiert werden.

14. Entschädigung


Auf eigene Kosten entschädigen, verteidigen und halten Sie Crossware, seine verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber sowie deren Direktoren, leitende Angestellte, Treuhänder, Aktionäre, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und Bevollmächtigte schadlos gegenüber allen Ansprüchen, Ausgaben, Verlusten, Schäden, Kosten, Haftungen und Urteilen, einschließlich und ohne Einschränkung angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, die sich aus oder in Verbindung mit Ansprüchen ergeben, die sich aus oder in Verbindung mit:
(i) jegliche Nutzung von Crossware Mail Signature auf der Website durch Sie, die nicht ausdrücklich durch diese Bedingungen gestattet ist oder die nicht mit der begleitenden Dokumentation übereinstimmt;
(ii) einem Verstoß gegen diese Bedingungen (einschließlich des Anhangs) durch Sie; (iii) einem Verstoß gegen geltendes Recht durch Sie, Ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Treuhänder, Aktionäre, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Vertreter, Nachfolger und Zessionare;
(iv) die Nichtzahlung von Gebühren bei Fälligkeit;
(v) alle von Ihnen bereitgestellten Informationen und Daten;
(vi) Ihre Nutzung der Website oder des Dienstes;
(vii) jegliche Verletzung der Rechte einer anderen Person durch Sie.

15. Beendigung


15.1 Diese Bedingungen (einschließlich der Lizenz für die Nutzung und den Zugriff auf die Website) beginnen mit dem Zugriff auf die Website oder mit Ihrer Annahme dieser Bedingungen, je nachdem, was früher eintritt, oder wenn Sie sich für die Nutzung des Dienstes registriert haben, und gelten für die gesamte Laufzeit, bis sie in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen gekündigt werden.

15.2 Jede Partei kann diese Bedingungen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der laufenden Laufzeit schriftlich kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr und Sie verpflichten sich, die dann geltenden Gebühren von Crossware für die weitere Laufzeit und die Anzahl der autorisierten Benutzer oder Postfächer im Voraus zu zahlen.

15.3 Crossware kann Ihren Zugriff auf die Website und/oder die Nutzung des Service oder den Zugriff auf die Informationen sofort aussetzen oder Ihre Registrierung zur Nutzung des Service beenden:

  • wenn Sie eine dieser Bedingungen verletzen,
  • wenn die Zahlung von Gebühren mehr als 10 Arbeitstage überfällig ist,
  • wenn wir glauben, dass Sie die Website missbraucht haben,
  • wenn Ihre Registrierungsangaben unwahr, unvollständig oder nicht aktuell sind oder wir der Meinung sind, dass sie es sind, oder
  • wenn Sie zahlungsunfähig oder insolvent sind oder werden oder wenn Sie eine Abtretung zugunsten Ihrer Gläubiger vornehmen oder einen Vergleich oder eine Vereinbarung zugunsten Ihrer Gläubiger abschließen oder wenn Sie unter Zwangsverwaltung gestellt werden oder ein Zwangsverwalter, Treuhänder und Verwalter (oder einer von ihnen) (einschließlich eines gesetzlichen Verwalters) für Ihr gesamtes oder einen Teil Ihres Vermögens bestellt wird.

15.4 Mit der Kündigung enden alle unter diesen Bedingungen gewährten Lizenzen, und Sie dürfen die Website nicht mehr nutzen oder darauf zugreifen; außerdem müssen Sie jegliche Nutzung von Crossware Mail Signature unverzüglich einstellen.

15.5 Crossware stellt die Bereitstellung des Service für Sie ein und ist berechtigt, Ihre Informationen von der Website zu entfernen; und

15.6 Bei Kündigung bleiben Sie für alle aufgelaufenen Gebühren, die vor oder nach der Kündigung zur Zahlung fällig werden, haftbar.

15.7 Bei Aussetzung oder Beendigung Ihrer Registrierung und/oder dieser Bedingungen gewährt Crossware keine Rückerstattung für den verbleibenden vorausbezahlten Zeitraum für ein vorausbezahltes Abonnement für den Zeitraum der Aussetzung oder nach der Beendigung.

15.8 Alle Bestimmungen dieser Lizenz, die ihrer Natur nach dazu bestimmt sind, den Ablauf der hierunter gewährten Lizenz zu überdauern, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

16. Bekanntmachungen


Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Bedingungen von einer Partei an die andere gerichtet werden, müssen schriftlich per E-Mail erfolgen und gelten als bei der Übermittlung erfolgt. Mitteilungen an Crossware müssen an sales@crossware.co.nz oder an eine andere E-Mail-Adresse gesendet werden, die Ihnen von Crossware per E-Mail mitgeteilt wurde. Mitteilungen an Sie werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie bei der Einrichtung Ihres Zugangs zum Service angegeben haben.

17. Verlinkung


Wir haben die mit der Website verlinkten Websites nicht überprüft und sind nicht für sie verantwortlich. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung keine Links zur Website herstellen (einschließlich Framing, Änderung des Inhalts der Website, Re-Branding von Inhalten, Verwendung von Metatags oder versteckten Texttechniken).

18. Zuständigkeit


Diese Bedingungen, der Service und die Website unterliegen neuseeländischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der neuseeländischen Gerichte.

19. Streitbeilegung


Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen kann jede Partei die andere schriftlich über den Streitfall informieren und um eine Lösung bitten. Die Parteien werden dann versuchen, die Streitigkeit durch Verhandlungen, Schlichtung oder andere alternative Lösungsmethoden beizulegen. Wird die Streitigkeit nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung beigelegt, kann jede Partei ein Schiedsverfahren gemäß dem Arbitration Act 1996 (NZ) einleiten. Das Schiedsgerichtsverfahren findet in Auckland statt.

20. Allgemein


20.1 Die auf der Website betriebene Crossware Mailsignatur, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Informationen, die in den zugehörigen verteilbaren Dateien, Daten und Materialien enthalten sind, sowie alle zugehörigen Aktivierungscode- und Registrierungscodedateien oder -informationen und das in der Crossware Mailsignatur enthaltene Know-how sind vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse und unterliegen dem Urheberrecht (die "geschützten Informationen"), die Eigentum von Crossware sind und ausschließlich von Crossware gehalten werden oder an Crossware lizenziert sind, zusammen mit allen zugehörigen Marken und anderen geistigen Eigentumsrechten, die sich darauf beziehen. Sie verpflichten sich, die urheberrechtlich geschützten Informationen zum Nutzen von Crossware und seinen Lizenzgebern streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen die proprietären Informationen nicht an Dritte verkaufen, abtreten, lizenzieren, veröffentlichen, ausstellen, verteilen, offenlegen oder anderweitig zur Verfügung stellen oder zur Verfügung stellen lassen, noch dürfen Sie diese proprietären Informationen verwenden, es sei denn, Sie sind durch diese Bedingungen autorisiert.

20.2 Die Verpflichtungen aus diesem Absatz gelten auch nach einer Kündigung oder Stornierung dieser Bedingungen.

20.3 Diese Bedingungen stellen die vollständige Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien über den Gegenstand dar und ersetzen alle anderen oder früheren Absprachen, Bestellungen, Vereinbarungen und Abmachungen.

20.4 Es gibt keine Drittbegünstigten von Versprechen, Verpflichtungen oder Zusicherungen, die von Crossware hierin gemacht werden.

20.5 Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen dürfen von Ihnen nicht abgetreten, übertragen oder anderweitig veräußert werden. Wir können unsere Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen ganz oder teilweise an eine beliebige Person abtreten.

20.6 Ein Verzicht von Crossware auf eine Verletzung dieser Bedingungen durch Sie stellt keinen Verzicht von Crossware auf eine andere oder künftige Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen durch Sie dar und trägt auch nicht dazu bei.

20.7 Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen Ihre Verpflichtungen oder Vereinbarungen im Rahmen dieser Bedingungen kein angemessener Schadensersatz geleistet werden kann und dass Crossware oder eines seiner verbundenen Unternehmen in einem solchen Fall berechtigt ist, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um Sie zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen zu verpflichten.

20.8 Alle Rechtsmittel, die unter diesen Bedingungen zur Verfügung stehen, sind kumulativ und schließen andere Rechtsmittel nicht aus, die Crossware oder einem ihrer verbundenen Unternehmen unter diesen Bedingungen, nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.

20.9 Sollte ein Teil dieser Bedingungen oder deren Anwendung auf eine Person oder einen Umstand aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so gilt er als abtrennbar, und die Gültigkeit der übrigen Bedingungen oder die Anwendung einer solchen Bestimmung auf andere Personen oder Umstände wird davon nicht berührt.

20.10 Sie sind verpflichtet, genaue Geschäftsunterlagen zu führen, die es Crossware Limited ermöglichen, auf Anfrage zu überprüfen, ob Ihre Nutzung der Services mit diesen Bedingungen übereinstimmt.

21. Begriffsbestimmungen


Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die folgenden Ausdrücke die folgende Bedeutung:

"Berechtigter Benutzer" ist eine Maßeinheit, nach der der Dienst (Crossware Mail Signature Service) lizenziert wird. Ein autorisierter Benutzer ist eine einzelne Person oder ein gemeinsam genutztes E-Mail-Postfach, dessen E-Mail für die Nutzung des Crossware Mail Signature Service konfiguriert wurde.

"Gebühren" sind die von Ihnen für die Nutzung des Dienstes und den Zugriff auf die Website zu zahlenden Gebühren (ohne Steuern und Abgaben), wie sie in der Rechnung aufgeführt sind und von Zeit zu Zeit nach vorheriger Mitteilung an Sie geändert werden können;

"Vertrauliche Informationen" sind die vertraulichen Informationen, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen und umfassen:

(a) vertrauliche Informationen in Bezug auf das Design, die Spezifikation und den Inhalt des Dienstes und der Website;

(b) Informationen in Bezug auf Ihre und Crosswares Geschäftsprozesse und -methoden;

(c) vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit den Informationen; und

(d) Informationen zu den Bedingungen, unter denen Ihnen der Dienst zur Verfügung gestellt wird.

"Crossware", "uns", "unser" oder "wir" bedeutet Crossware Limited;

"Crossware Mail Signature Application for O365″ bezeichnet die proprietäre Software von Crossware, die Ihre ausgehenden E-Mails modifiziert und Signaturen gemäß Ihrer Signaturkonfiguration und Ihren Geschäftsregeln anhängt. Die Crossware Mail-Signaturanwendung für O365 ändert Ihre ausgehenden E-Mails nur entsprechend Ihrer Konfiguration;

"Crossware Mail Signature Service für O365" oder "Service" bezeichnet die Crossware Mail Signature Application für Office 365, die über die Website verfügbar ist, einschließlich der Implementierungsservices und der Supportservices;

"Datenschutzanhang (DPA)" bezeichnet den Datenschutzanhang zu diesen Bedingungen;

"Implementierungsdienste" sind die anfängliche Unterstützung bei der Einrichtung und Anpassung der Signaturkonfigurationen oder jede andere Unterstützung beim Zugriff auf die Website für Ihre Nutzung und die anfängliche Implementierung der von Ihnen angegebenen Geschäftsregeln, die bei der Validierung Ihrer Informationen anzuwenden sind, einschließlich aller von Ihnen von Zeit zu Zeit gewünschten späteren Änderungen;

"Informationen" sind alle Daten in jeglichem Format, Dokumente, E-Mails, Informationen, einschließlich MX-Datensätze, die auf die Website eingegeben, gescannt, übertragen oder hochgeladen werden oder Crossware auf andere Weise von Ihnen oder in Ihrem Namen zum Zweck der Nutzung des Service zur Verfügung gestellt werden;

"Rechte an geistigem Eigentum" sind alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich und ohne Einschränkung,

(a) Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, eingetragene Geschmacksmuster, Handelsnamen, Symbole und Logos; und

(b) Werkzeuge, Vorlagen, Techniken, Computerprogrammcode, Geschäftsgeheimnisse, Informationen oder logische Sequenzen (unabhängig davon, ob sie in schriftlicher oder anderer maschinen- oder menschenlesbarer Form vorliegen);

"Rechnung": die von Crossware ausgestellte Rechnung für die Laufzeit des Service;

"MX-Eintrag" bezeichnet Ihren Ressourceneintrag im Domain Name System, der den Mailserver angibt, der für die Annahme von E-Mail-Nachrichten im Namen Ihrer Domain zuständig ist;

"Bereitstellungsformular" bezeichnet das Angebot, das Bestellformular, die Rechnung oder einen anderen Vorschlag, in dem die Gebühren, die Laufzeit und andere Informationen in Bezug auf den von Crossware zu erbringenden und von Ihnen akzeptierten Service festgelegt sind.

"Service Level" bezeichnet die Service Level, die im Crossware Mail Signature O365 Service Level and Support Agreement (CMS O365 SLSA) festgelegt sind, das unter www.crossware.co.nz/cms-o365-slsagreement verfügbar ist.

"Website" bezeichnet die Domain von Crossware, auf die Sie Ihren MX-Eintrag leiten, um die Services zu nutzen, sowie die Website und die Webseiten der Website, auf die die autorisierten Benutzer als Teil des Service zugreifen, einschließlich aller damit verbundenen Systeme, Dateien, Komponenten und Programme oder Teile davon;

"Crossware Mail Signature SLSA", "CMS O365 SLSA" oder "SLSA" bezeichnet das Crossware Mail Signature O365 Service Level and Support Agreement (CMS O365 SLSA), das unter www.crossware.co.nz/cms-o365-slsagreement verfügbar ist.

"Support-Services" bezeichnet die E-Mail-Support-Services, die im Crossware Mail Signature O365 Service Level and Support Agreement (CMS O365 SLSA) beschrieben sind, das unter www.crossware.co.nz/cms-o365-slsagreement verfügbar ist.

"Laufzeit" bezeichnet den Zeitraum, für den Sie den Dienst abonniert haben, und in Ermangelung einer vereinbarten Laufzeit für einen Zeitraum von 1 Jahr;

"Benutzer-ID" bedeutet Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ("Passwort");

"Arbeitstag" ist jeder Tag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag in Neuseeland ist;

"Sie" und "Ihr" bedeutet die für die Nutzung der Dienste registrierte Geschäftseinheit und jede natürliche oder juristische Person, die von Ihnen oder in Ihrem Namen ermächtigt wurde, den Dienst von Zeit zu Zeit zu nutzen ("autorisierter Nutzer");

Anhang - Datenschutzanhang (DPA)

1. Ernennung und Rolle von Crossware


1.1 Sie beauftragen Crossware mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihrem Namen, soweit dies für die Bereitstellung des Service durch Crossware erforderlich ist.

1.2 Crossware und Sie vereinbaren, dass für die Zwecke dieser Bedingungen und der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch Crossware in Verbindung mit dem Service Sie der Datenverantwortliche sind und Crossware (und jeder zugelassene Unterauftragnehmer oder Dritte im Rahmen dieser Bedingungen) ein Datenverarbeiter ist.

2. Einzelheiten der Verarbeitung


2.1 Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Crossware gemäß diesen Bedingungen erfolgt für den Gegenstand, die Dauer, die Art und den Zweck sowie die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen, die in diesen Bedingungen festgelegt sind.

2.2 Ihre Pflichten und Rechte als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher sind in diesen Bedingungen dargelegt.

3. Einhaltung der Datenschutzgesetze


3.1 Sie ermächtigen Crossware, auf Ihre persönlichen Daten (einschließlich Ihres Benutzerverzeichnisses in der Office 365-Umgebung) zuzugreifen, um Ihnen den Service zur Verfügung zu stellen.

3.2 Crossware wird Ihre persönlichen Daten in jedem Fall in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen verarbeiten

3.3 Crossware darf weder sich selbst noch einen anderen Datenverarbeiter veranlassen, gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen.

3.4 Crossware sorgt dafür, dass jeder andere von ihr beauftragte Datenverarbeiter, der Zugang zu Ihren persönlichen Daten hat oder diese anderweitig verarbeitet, die Verpflichtungen von Crossware gemäß diesen Bedingungen einhält.

4. Handeln nach den dokumentierten Anweisungen des Kontrolleurs


Crossware verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nur auf Ihre dokumentierten Anweisungen hin oder nach vorheriger Benachrichtigung durch Crossware, es sei denn, zwingendes anwendbares Recht verbietet eine solche Benachrichtigung aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses, ansonsten, wenn dies zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen Bedingungen erforderlich ist oder wenn dies durch das für Crossware geltende Recht vorgeschrieben ist. Crossware wird Sie unverzüglich benachrichtigen, wenn eine Ihrer Anweisungen nach angemessener Einschätzung von Crossware gegen das Datenschutzrecht verstößt, wobei diese Benachrichtigung eine Erklärung enthalten muss, warum Crossware zu dieser Einschätzung gelangt ist.

5. Sicherstellung der Vertraulichkeit der Mitarbeiter


5.1 Crossware muss sicherstellen:

(a) die Zuverlässigkeit aller Personen, die unter seiner Aufsicht handeln und Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten haben oder diese verarbeiten;

(b) dass diese Personen angemessenen verbindlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen und jederzeit in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz und den Datenschutzverpflichtungen gemäß diesen Bedingungen handeln; und

(c) dass die betreffende Person regelmäßig und in angemessener Weise in diesem Bereich geschult wird.

6. Umsetzung von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen


6.1 Crossware ergreift alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen:

(a) so, dass jede Verarbeitung den Anforderungen der Datenschutzgesetze entspricht und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet; und

(b) die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die unbefugte oder unrechtmäßige Offenlegung Ihrer personenbezogenen Daten, den Zugriff auf diese Daten oder deren Änderung) und vor versehentlichem Verlust oder Vernichtung oder Beschädigung dieser Daten.

6.2 Crossware stellt sicher, dass die Sicherheitsmaßnahmen den Mindestsicherheitsstandards (oder materiell ähnlichen Sicherheitsstandards) entsprechen, die für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten durch Crossware gelten, wie im Anhang näher beschrieben.

7. Benachrichtigung und Unterstützung bei Datenschutzverletzungen


7.1 Crossware benachrichtigt Sie unverzüglich schriftlich, wenn Crossware von einer unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung, Offenlegung oder einem Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten oder von einer versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, einem Verlust, einer Veränderung oder Beschädigung Ihrer personenbezogenen Daten ("Datenschutzverletzung") Kenntnis erlangt oder einen entsprechenden Verdacht hegt, und stellt Ihnen so schnell wie möglich die Informationen über die Datenschutzverletzung zur Verfügung, die Sie benötigen, um die Datenschutzverletzung der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden oder die betroffenen Personen über die Datenschutzverletzung zu informieren. Diese Informationen umfassen unter anderem die Art der Datenschutzverletzung, die Art der betroffenen personenbezogenen Daten, die Kategorien und die Anzahl der betroffenen Personen, die Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze, die Maßnahmen, die zur Behebung der Datenschutzverletzung ergriffen wurden, und die möglichen Folgen und negativen Auswirkungen der Datenschutzverletzung.

7.2 Crossware führt ein Protokoll über Datenverletzungen, einschließlich der Fakten, Auswirkungen und ergriffenen Abhilfemaßnahmen.

7.3 Crossware unternimmt auf eigene Kosten alle Schritte, um Ihre persönlichen Daten, die infolge einer Datenschutzverletzung verloren gegangen, beschädigt, zerstört, verändert oder beschädigt wurden, so schnell wie möglich wiederherzustellen oder zu rekonstruieren, als ob es sich um Crosswares eigene Daten handeln würde, und bietet Ihnen alle angemessene Unterstützung in Bezug auf eine solche Datenschutzverletzung. Crossware unterstützt Sie in diesem Zusammenhang auch in angemessener Weise bei der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.

8. Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen


Crossware benachrichtigt Sie vor der Einführung einer neuen oder aktualisierten Art der Verarbeitung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung neuer Technologien zur Fortsetzung der aktuellen Verarbeitung) in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten, und auf Ihren Wunsch nimmt Crossware an einer Datenschutz-Folgenabschätzung in Bezug auf die neue oder aktualisierte Art der Verarbeitung teil, die von Crossware oder Ihnen vorgeschlagen wird. Soweit zutreffend, unterstützt Crossware Sie bei der Konsultation von Aufsichtsbehörden in Bezug auf risikoreiche Verarbeitungen, wie von Ihnen von Zeit zu Zeit angemessen gefordert.

9. Vergabe von Unteraufträgen


9.1 Sie ermächtigen Crossware, einen anderen Datenverarbeiter mit der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten in Ihrem Namen zu beauftragen ("Crossware-Datenverarbeiter") oder Ihre persönlichen Daten an eine andere Partei zu übertragen oder offenzulegen, soweit dies für die Bereitstellung des Dienstes erforderlich ist. Unter diesen Umständen wird Crossware:

(a) Sie im Voraus schriftlich um Ihre Zustimmung bitten, wenn es sich um eine Partei außerhalb der Crossware-Gruppe handelt, und bei Abschluss einer solchen Beauftragung, Übertragung oder Offenlegung; und

(b) diese Bedingungen im Zusammenhang mit der Beauftragung des Crossware-Datenverarbeiters einzuhalten.

9.2 Für die Zwecke von Klausel 9.1 dieses Anhangs geben Sie Ihr Einverständnis, dass Microsoft Corporation in Ihrem Namen Verarbeitungstätigkeiten in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten durchführt, damit wir Ihnen den Dienst zur Verfügung stellen können, und dementsprechend erkennen Sie an und stimmen zu, dass Microsoft Corporation ein Crossware-Datenverarbeiter im Sinne dieses Anhangs ist (soweit zutreffend).

9.3 In jedem Fall, in dem Crossware befugt ist, gemäß Klausel 9.1 dieses Anhangs zu handeln, schließt Crossware einen schriftlichen Vertrag ("Auftragsverarbeitungsvertrag") mit diesem Crossware-Datenverarbeiter ab, der Verpflichtungen enthält, die den in diesen Bedingungen festgelegten gleichwertig und nicht weniger belastend sind (einschließlich der Verpflichtungen in Bezug auf die Beauftragung eines anderen Datenverarbeiters)

9.4 Crossware bleibt gegenüber dem Abonnenten in vollem Umfang haftbar für die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen durch einen Crossware-Datenverarbeiter.

10. Übermittlung von Daten außerhalb des EWR


10.1 Diese Klausel 10 gilt in dem Umfang, in dem Crossware in einem Land oder Gebiet innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums auf Ihre persönlichen Daten zugreift.

10.2 Vorbehaltlich der Klausel 10.1 dieses Anhangs darf Crossware keine Ihrer personenbezogenen Daten in ein Land oder Gebiet (außer innerhalb der Microsoft Azure-Umgebung und innerhalb der unter https://azure.microsoft.com/en-us/global-infrastructure/regions/ aufgeführten Rechenzentrumsregionen ) außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder an internationale Organisationen ("internationaler Empfänger") übermitteln, ohne zuvor Ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung einzuholen, und wenn Sie der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an einen internationalen Empfänger zustimmen, muss Crossware sicherstellen, dass diese Übermittlung und jede weitere Übermittlung an einen Empfänger danach erfolgt:

(a) unter einem schriftlichen Vertrag steht, der entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten enthält;

(b) von einem rechtlich durchsetzbaren Mechanismus für die Übermittlung personenbezogener Daten betroffen ist, wie er nach den jeweiligen Datenschutzgesetzen zulässig ist (Form und Inhalt dieses Mechanismus bedürfen Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung);

(c) Klausel 4 dieses Anhangs entspricht und

(d) im Übrigen die Datenschutzgesetze einhält.

10.3 Für die Zwecke von Klausel 10.2 dieses Anhangs stimmen Sie der Verwendung von Standardvertragsklauseln als rechtlich durchsetzbarem Mechanismus für die Übermittlung personenbezogener Daten zu und erteilen Crossware eine Vollmacht, solche Standardvertragsklauseln mit einem internationalen Empfänger im Namen und im Auftrag von Ihnen als Datenexporteur abzuschließen, vorausgesetzt, dass Crossware die Standardvertragsklauseln oder ihre Anhänge nicht ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung ändern, abändern, ergänzen oder außer Kraft setzen darf.

10. Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Bearbeitung von Anfragen zu den Rechten der betroffenen Person


Crossware ergreift, soweit möglich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihnen bei der Beantwortung von Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Personen gemäß den Datenschutzgesetzen (einschließlich Zugriffsanfragen), die von Ihnen, in Ihrem Namen oder in Verbindung mit diesen Bedingungen eingehen, umgehend zu helfen und zu kooperieren, einschließlich der Sicherstellung, dass alle derartigen Anfragen, die bei Crossware eingehen, aufgezeichnet und dann an Sie weitergeleitet werden.

11. Löschung oder Rückgabe Ihrer persönlichen Daten


11.1 Crossware wird unverzüglich:

(a) bei Beendigung der vorliegenden Bedingungen, aus welchem Grund auch immer;

(b) nach Beendigung der Erbringung der betreffenden Dienstleistung im Zusammenhang mit der Verarbeitung; oder

(c) falls früher, sobald die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Crossware nicht mehr für die Erfüllung der Verpflichtungen von Crossware im Rahmen dieser Bedingungen erforderlich ist, jegliche Nutzung dieser personenbezogenen Daten einstellen und entweder alle diese personenbezogenen Daten sicher vernichten oder alle diese personenbezogenen Daten sicher an Sie oder einen benannten Dritten übertragen und vorhandene Kopien sicher löschen (es sei denn, die Speicherung von Daten ist nach geltendem Recht erforderlich, und falls dies der Fall ist, wird Crossware Sie darüber informieren).

12. Bereitstellung von Unterlagen, Informationen und Unterstützung


12.1 Crossware führt vollständige, genaue und aktuelle schriftliche Aufzeichnungen über alle Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die die nach den Datenschutzgesetzen erforderlichen Informationen und alle anderen von Ihnen vernünftigerweise geforderten Informationen enthalten ("Verarbeitungsaufzeichnungen"), und stellt Ihnen auf Anfrage rechtzeitig die Informationen, einschließlich der Verarbeitungsaufzeichnungen, zur Verfügung, die Sie vernünftigerweise benötigen, um die Einhaltung Ihrer Verpflichtungen nach den Datenschutzgesetzen und diesen Bedingungen nachzuweisen, die Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde oder einer anderen relevanten Regulierungsbehörde offenlegen können.

12.2 Crossware gestattet Ihnen oder einem unter Ihrer Leitung handelnden seriösen Drittanbieter, auf Ihre Kosten Datenschutz- und Sicherheitsprüfungen, Bewertungen und Inspektionen in Bezug auf die Datensicherheits- und Datenschutzverfahren von Crossware in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und die Einhaltung dieser Bedingungen und Datenschutzgesetze durchzuführen.

12.3 Crossware wird Ihnen die Unterstützung und Zusammenarbeit gewähren, die Sie vernünftigerweise verlangen können, um Ihnen die Einhaltung der Ihnen durch die Datenschutzgesetze auferlegten Verpflichtungen zu ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

(a) auf Ihre Anfrage hin unverzüglich schriftliche Informationen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Crossware zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und zur Sicherheit der Verarbeitung getroffen hat, bereitzustellen;

(b) die unverzügliche Bereitstellung von Informationen und die Zusammenarbeit, die Sie vernünftigerweise verlangen können, um Sie bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu unterstützen;

(c) die Offenlegung vollständiger und relevanter Einzelheiten in Bezug auf alle behördlichen, strafverfolgungsbehördlichen oder sonstigen Zugangsprotokolle oder -kontrollen, die er eingeführt hat; und

(d) Sie so schnell wie möglich und soweit gesetzlich zulässig über jede Anfrage zur Offenlegung von Daten, die Ihre persönlichen Daten (oder Teile davon) betreffen, durch eine Regierungs- oder andere Regulierungsbehörde oder durch ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde zu informieren. Zur Vermeidung von Zweifeln und soweit dies rechtlich zulässig ist, wird Crossware keine Ihrer persönlichen Daten als Reaktion auf eine solche Anfrage offenlegen oder freigeben, ohne zuvor Ihre schriftliche Zustimmung einzuholen.

13. Unterrichtung des für die Verarbeitung Verantwortlichen über Beschwerden und Anfragen


Crossware informiert Sie so schnell wie möglich über Anfragen, Beschwerden, Mitteilungen oder andere Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Service oder Ihrer oder Crosswares Einhaltung der Datenschutzgesetze von einer Aufsichtsbehörde oder einer betroffenen Person, die Crossware oder die von Crossware beauftragten Dritten erhalten. Crossware stellt Ihnen alle notwendige Unterstützung zur Verfügung, um Sie in die Lage zu versetzen, umgehend auf solche Anfragen, Beschwerden, Mitteilungen oder andere Mitteilungen zu reagieren und die Datenschutzgesetze einzuhalten. Um Zweifel auszuschließen, wird Crossware ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung nicht auf solche Anfragen, Beschwerden, Hinweise oder andere Mitteilungen in Bezug auf den Service oder Ihre Einhaltung der Datenschutzgesetze reagieren.

14. Definitionen und Auslegung 


Für die Zwecke dieses Anhangs haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die folgende Bedeutung, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt:

Die Begriffe "für die Verarbeitung Verantwortlicher" (oder "für die Verarbeitung Verantwortlicher"), "Datenverarbeiter" (oder "Auftragsverarbeiter"), "betroffene Person", "personenbezogene Daten", "Verarbeitung" und "sensible personenbezogene Daten" (oder "besondere Kategorien personenbezogener Daten") haben alle die Bedeutung, die diesen Begriffen in den Datenschutzgesetzen gegeben wird (und verwandte Begriffe wie "verarbeiten" haben eine entsprechende Bedeutung).

"Datenexporteur" hat die in den Standardvertragsklauseln festgelegte Bedeutung.

"Datenschutzgesetze" bezeichnet alle Gesetze, Verordnungen, rechtlichen und behördlichen Anforderungen und Verhaltenskodizes, die auf die Verarbeitung, den Schutz und die Nutzung personenbezogener Daten anwendbar sind, soweit sie auf Sie, Crossware oder den Service anwendbar sind (einschließlich, soweit anwendbar und ohne Einschränkung, der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 und aller Nachfolgegesetze (einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679), die von einer Aufsichtsbehörde herausgegebenen Leitlinien, Anweisungen, Festlegungen, Verhaltenskodizes, Rundschreiben, Anordnungen, Mitteilungen oder Aufforderungen sowie alle anwendbaren nationalen, internationalen, regionalen, kommunalen oder sonstigen Datenschutzgesetze, -standards oder -vorschriften in einem Gebiet, in dem der Dienst erbracht wird oder die anderweitig anwendbar sind.

"Standardvertragsklauseln" bezeichnet die Standardvertragsklauseln, die im Beschluss 2010/87/EU der EU-Kommission vom 5. Februar 2010 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern gemäß der Richtlinie 95/46/EG in der jeweils gültigen Fassung festgelegt sind;

"Sicherheitsmaßnahmen" bezeichnet Ihre Sicherheitsrichtlinien und -maßnahmen (einschließlich IT-Richtlinien und -Maßnahmen) zum Schutz personenbezogener Daten, die Sie Crossware von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen und die zum Zeitpunkt dieser Bedingungen in der Anlage aufgeführt sind.

"Aufsichtsbehörde" bezeichnet jede zuständige Datenschutzbehörde in einer Rechtsordnung, in der Sie oder Crossware niedergelassen sind, Crossware den Service bereitstellt oder in der Crossware Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

"Ihre personenbezogenen Daten" oder "personenbezogene Daten" bezeichnet alle personenbezogenen Daten in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium, die (i) von Ihnen oder anderweitig in Verbindung mit diesen Bedingungen an Crossware (oder einen zugelassenen Dritten) übermittelt werden oder auf die Crossware (oder ein zugelassener Dritter) in Verbindung mit diesen Bedingungen Zugriff erhält oder (ii) von oder im Namen von Crossware (oder einem zugelassenen Dritten) in Verbindung mit diesen Bedingungen erstellt oder erzeugt werden, einschließlich der im Anhang aufgeführten Daten.

Zeitplan: Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

1. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen


1.1 Crossware erfüllt oder übertrifft den folgenden Standard oder einen im Wesentlichen vergleichbaren Standard:

(a) Verschlüsselung personenbezogener Daten bei der Übermittlung mindestens mit Transport Layer Security (TLS) v1 .2, ohne TLS-Version. Fall-Back-Optionen aktiviert.

(b) Trennung der personenbezogenen Daten von anderen Netzen.

(c) Zugangskontrolle und mehrstufige Benutzerauthentifizierung, wobei die Zugangsrechte mindestens vierteljährlich einer internen Prüfung unterzogen werden. Der gesamte Systemzugang ist rollenbasiert und folgt dem Grundsatz der geringsten Privilegien.

(d) Mitarbeiterschulung zur Informationssicherheit. Dazu gehören Einführungsschulungen für neue Mitarbeiter, jährliche Auffrischungskurse zur Informationssicherheit und Ad-hoc-Meldungen zur Informationssicherheit, wenn neue Bedrohungen auftauchen.

(e) Dokumentierte Informationssicherheitsstrategien und -verfahren. Diese werden mindestens jährlich oder bei Auftreten neuer Bedrohungen überprüft.

(f) Schwachstellentests werden vierteljährlich durchgeführt (dies kann eine interne Funktion sein). Externe Penetrationstests werden mindestens einmal jährlich von einem akkreditierten externen Penetrationstest-Unternehmen durchgeführt.

(g) Parameter-Firewalls. Die Entwicklungs-, Staging- und Produktionsumgebungen sind sowohl physisch als auch virtuell getrennt, um sicherzustellen, dass der Code nicht versehentlich in der Produktionsumgebung eingesetzt werden kann.

(h) Sicherung von Daten. Alle Daten werden regelmäßig gesichert, und die Daten können bei Systemproblemen rechtzeitig wiederhergestellt werden.

(i) Handelsüblicher Virenschutz auf allen Computern. Alle Computer sind durch einen handelsüblichen Virenschutz geschützt. Die Virendefinitionen werden mindestens täglich aktualisiert und mindestens einmal pro Woche vollständig gescannt.

(j) Das gesamte Personal unterliegt der Schweigepflicht. Alle Mitarbeiter unterliegen sowohl einer Vertraulichkeitsklausel in ihrem Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag als auch einer Vertraulichkeitspolitik.

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